Ein beschädigtes und nicht nutzbares Betriebsgebäude kann wochenlangen Betriebsausfall mit sich bringen, möglicherweise sogar dauerhaften Betriebsausfall.
Doch die Kosten laufen weiter, die Mitarbeiter müssen bezahlt werden und am Ende kann ein zerstörtes Gebäude, ein Betriebsausfall das Unternehmen in die Insolvenz treiben, wenn es nicht speziell versichert ist.
Doch leider sparen hier einige Firmen mit ihren Ausgaben und dies kann dann im schlimmsten Fall das Ende eines Unternehmens sein. Das Betriebsgebäude und alles, was sich darin befindet, stellt schließlich das Kapital des Unternehmens dar und sei es noch so klein.
Innerhalb der Grundabsicherung können Sie sich gegen folgende Risiken versichern:
Darüber hinaus kann eine Mitversicherung von Gebäudeglas, Elementargefahren, wie z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck bis hin zu Allgefahrendeckung erfolgen.
Im gewerblichen Bereich unterscheiden sich die besonderen Bedingungen (Pauschaldeklaration) und Klauseln bei den Versicherern erheblich. Dieses zeigt sich z.B. in der Höhe der mitversicherten Kostenpositionen und in den mitversicherten Sachen. Bei sehr großen Objekten verwenden die Versicherer meistens eigene Bedingungswerke, welche nicht auf den allgemeinen Verbandsbedingungen basieren. Die Leistungsunterschiede sind hierbei noch stärker ausgeprägt.