Zum Betriebsinhalt gehören neben dem Geschäftsinventar auch Arbeitsmaterial, Büroelektronik, Lizenzen, Maschinen und Handelsware.
Mit einer Betriebsinhaltversicherung erhalten Sie im Schadenfall die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert für Gegenstände gleicher Art und Güte. Folgende Schadenereignisse können im Rahmen einer Grunddeckung versichert werden:
Darüber hinaus können Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben etc.) und Glasbruch (Spiegel, Glastische, Glastüren, Fenster etc.) mitversichert werden.
Trotzdem ist es sinnvoll, Maschinen und die Büroelektronik über eine spezielle Maschinenversicherung bzw. Elektronikversicherung mit erheblichen Deckungserweiterungen bzw. einer „Allgefahrendeckung“ zu versichern.