Manager D&O

Vorsorge

Die D&O (Directors and Officers) Versicherung ist die Haftpflichtversicherung für Manager, eine Unterform der Vermögensschadenhaftpflicht.

Sie deckt Schadenersatzansprüche im Rahmen der Innen- und der Außenhaftung ab.


Bei der Innenhaftung des Geschäftsführers oder Vorstandes geht es in der Regel um die Verletzung organschaftlicher oder dienstvertraglicher Pflichten. Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet demnach schon, wenn er gegen die Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes verstößt. Hierbei genügt leichte Fahrlässigkeit. Dabei haften Geschäftsführer oder Vorstände gegenüber der Gesellschaft sogar noch solidarisch. Nach herrschender Rechtssprechung gilt die Beweislastumkehr. Das bedeutet: Ist ein Schaden entstanden, wird ein Verschulden des Geschäftsführers oder Vorstandes vermutet, und dieser muss seine Unschuld beweisen. Meistens handelt es sich hierbei um reine Vermögensschäden, d.h. Schäden, die nicht aus einem Personen- und/oder Sachschaden herrühren. Gegenstand der Police sind daher die Vermögensschäden.


Beispiele:

  • Fehlerhafte Personalauswahl
  • Insolvenzverschleppung
  • Fehlende Zahlungssicherung


Bei der Haftung im Außenverhältnis geht es um Ansprüche Dritter, die direkt gegen den Geschäftsführer oder Vorstand gerichtet sind. Oft ist hierbei erst einmal die Gesellschaft eintrittspflichtig, da sie sich das Verhalten Ihres Organes zurechnen lassen muss. Aus der Rechtsprechung ist jedoch eine Haftung entwickelt worden, bei der der Geschäftsführer oder der Vorstand dann haftet, wenn er gegenüber Dritten gegen vorvertragliche Schutz- und Fürsorgepflichten verstoßen hat.


Beispiele:

  • Der Geschäftsführer oder Vorstand klärt seinen Vertragspartner nicht über die angespannten wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft auf.
  • Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ordnungsgemäß abgeführt.

siehe Östringer

Riester Rente

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