Tramsportversicherung

Praktisch jedes Unternehmen ist im Alltag offensichtlichen und verdeckten Transportgefahren ausgesetzt. Das Szenario möglicher Schadensfälle geht vom aufgebrochen Werks- oder Dienstwagen über die Teilnahme an Ausstellungen oder Messen bis zur Versendung oder dem Empfang von Waren. Je nach Branche gibt es hierfür unterschiedliche Versicherungslösungen.


Zu den gängigsten Versicherungssparten gehören u.a.:


Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrspolice ist insbesondere für Betriebe interessant, die eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern transportieren. Über diese Police lassen sich die Waren gegen diverse Gefahren, wie z.B. Feuer, Sturm/Hagel, Transportmittelunfall, Einbruchdiebstahl oder Fahrzeugdiebstahl absichern. Besonders sinnvoll ist ein solcher Vertrag für den Groß- und Einzelhandel und für Handwerksbetriebe, aber oft auch für das Produktions- und verarbeitende Gewerbe. Besonderes Augenmerk sollte bei dieser Police auf die Mitversicherung der Nachtzeiten gelegt werden, welche wir natürlich generell in unseren Angeboten berücksichtigen.

Schadenbeispiel:

Der Werkswagen eines Elektromeisters wird aufgebrochen und diverse Maschinen werden gestohlen.


Warentransportversicherung

Die Warentransportversicherung benötigt jeder Betrieb, der Waren oder Grundstoffe in nennenswertem Umfang empfängt oder versendet. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei den Verlust oder die Beschädigung der Waren oder Grundstoffe als so genannte „Allgefahrendeckung“ auf dem Transportwege sowie ggf. die notwendige Zwischenlagerung. Da die Haftung der Spediteure i.d.R. auf pro Kilogramm 8,33 Sonderziehungsrechte (rund € 10,-- pro Kg) begrenzt ist, benötigt der Betrieb auch für Warenanlieferungen eine eigenständige Deckung. Ferner haftet der Spediteur auch nicht, wenn der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist.


Ausstellungsversicherung

Die Ausstellungsversicherung versichert im In- und Ausland gewerbliche sowie private Einzelaussteller z.B. anlässlich von Messen, Veranstaltungen oder Ausstellungen in den eigenen Räumlichkeiten. Neben den Ausstellungsgütern können auch noch der Stand, die Standausrüstung sowie Dekoration mitversichert werden. Die Hin- und Rücktransporte zur Ausstellung sind ebenfalls mitversicherbar. Diese Policen werden i.d.R. als  „Allgefahrendeckung“ abgeschlossen. Unser besonderes Augenmerk liegt bei diesen Verträgen bei den Regelungen zur Mitversicherung des Diebstahles.


Verkehrshaftungsversicherung

Versichert ist die Haftung des Spediteurs, Frachtführers oder Lagerhalters aus Verkehrsverträgen (Speditions-, Fracht- und Lagerverträge), die auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) abgeschlossen wurden, sowie die für diese Verkehrsverträge geltende gesetzliche Haftung. Wie bei allen Haftpflichtpolicen hat der Versicherer auch hier sowohl die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, als auch berechtigte zu befriedigen. Um Haftungsrisiken zu minimieren, ist es oft sinnvoll, die klassische Betriebshaftpflicht mit dieser Police in Einklang zu bringen oder ggf. höhere Haftungslimits zu vereinbaren.


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