Für viele Betriebe bzw. Berufe ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sehr empfehlenswert bzw. sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für beratende Berufe, wie z.B. Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Rechtsanwälte und IT-Dienstleister. Der reine Vermögensschaden hat seine Ursache primär im Bereich von Beratungsfehlern.
Hier einige Beispiele:
Die Vermögensschadenhaftpflicht empfiehlt sich jedoch auch für jeden anderen Beruf, in dem der Berufstätige im Dienst oder während der Arbeitszeit beratend oder verwaltend hinsichtlich des Vermögens eines anderen verantwortlich ist. Die Versicherung wehrt unbegründete Ansprüche ab, zahlt bei begründeten Ansprüchen und kommt für sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf.