Ob gesetzlich oder privat: Die Krankenversicherung ist und bleibt die Wichtigste aller Versicherungen. Sie schützt in erster Linie vor teuren Behandlungskosten. Ein Muss (festgelegt zum 01.01.2009 im SGB) für jeden, denn die Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall können sehr hoch sein. Die finanzielle Absicherung durch die Krankenversicherung umfasst nicht nur ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, sondern auch die Arzneimittelversorgung und den Krankenhausaufenthalt. Ob Sie sich nun der gesetzlich vorgeschriebenen oder einer privaten (freiwilligen) Krankenversicherung anschließen, hängt von Ihren eigenen Vorstellungen einer angemessenen Krankenversorgung und von ihrem Einkommen ab.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen.
Satzungsleistungen:
u. a. ambulante Vorsorgekuren, Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren, Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden und Zusatzimpfungen.
Seit dem 01.01.2009 gibt es einen Einheitsbeitragssatz, somit sollte man darauf achten, ob die gewählte Krankenkasse interessante Zusatzleitungen für einen persönlich anbietet. Unter Umständen lassen sich somit wieder die eigenen
Kosten für manche Behandlungen reduzieren.