Jeder Öltank im Keller oder Boden stellt eine potentielle Gefahr für Boden und Gewässer dar. Selbst geringe Mengen Öl können große Mengen an Trinkwasser verseuchen.
Die Reinigung verseuchter Gewässer und verseuchten Bodens bedarf eines hohen, kostenintensiven Aufwandes. Verseuchtes Erdreich muss ausgebaggert, abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die eine weitere Verbreitung des Gewässerschadens verhindern.
Jeder Besitzer eines ober- bzw. unterirdischen Öltanks sollte deshalb abgesichert sein. Ist der Öltank in einem eigen genutzten Wohnhaus, kann dieser u. U. bereits in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sein.
Was versteht man unter Gewässerschaden Haftpflicht?
Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet man auch, wenn kein verschulden nachgewiesen werden kann. Diese Person haftet in unbegrenzter Höhe nach der Gefährdungshaftung und kann sich höchstens durch den Tatbestand höherer Gewalt entlasten.
Häufig gestellte Fragen
Was leistet die Gewässerschaden Haftpflicht?
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Gewässerverunreinigung - auch Grundwasser - verursacht werden. Die Deckung umfasst auch vorgezogene Rettungskosten, wenn eine Gewässerverunreinigung und ein dadurch drohender Drittschaden ohne Rettungsmaßnahmen unvermeidbar erscheinen.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte min. 3 Millionen Euro betragen. Je höher, desto besser, da das Schadenspotenzial von 1L Öl sehr hoch ist – 1L Öl verseucht 1000000 L Trinkwasser!
