In Deutschland ist diese Versicherung eine Pflichtversicherung (§4 PflVersG) – und zwar aus guten Gründen: sie dient als finanzieller Schutzmechanismus für Unfallopfer oder –geschädigte. Als Fahrzeughalter müssen Sie generell eine Hafpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr überhaupt führen zu dürfen.
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es zu dem noch weitere Policen der „Auto-Versicherung“:
In Deutschland besteht (nach §5 PflVersG) ein sogenannter „Kontrahierungszwang“, demzufolge Versicherungsgesellschaften generell nur unter bestimmten Umständen – also im Regelfall nicht – das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ablehnen dürfen.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung deckt
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?
Sie können zum Ende eines Kalenderjahres, also 31.12., wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt
1 Monat – Ihre Kündigung muss also bis zum 30.11. beim Versicherer sein.
Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie ebenfalls 1 Monat Zeit zu wechseln.