KFZ-Versicherung

In Deutschland ist diese Versicherung eine Pflichtversicherung (§4 PflVersG) – und zwar aus guten Gründen: sie dient als finanzieller Schutzmechanismus für Unfallopfer oder –geschädigte. Als Fahrzeughalter müssen Sie generell eine Hafpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr überhaupt führen zu dürfen.


Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es zu dem noch weitere Policen der „Auto-Versicherung“:

  • Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
  • Schutzbrief
  • (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung
  • Insassen-Versicherung


In Deutschland besteht (nach §5 PflVersG) ein sogenannter „Kontrahierungszwang“, demzufolge Versicherungsgesellschaften generell nur unter bestimmten Umständen – also im Regelfall nicht – das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ablehnen dürfen.


Eine KFZ-Haftpflichtversicherung deckt

  • Personenschäden (Übernahme von entstehenden Heilungskosten oder von Renten im Invaliditätsfall)
  • Vermögensschäden
  • Immaterielle Schadensfälle (Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (Reparaturen)



Häufig gestellte Fragen


Wann kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?

Sie können zum Ende eines Kalenderjahres, also 31.12., wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt

1 Monat – Ihre Kündigung muss also bis zum 30.11. beim Versicherer sein.

Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie ebenfalls 1 Monat Zeit zu wechseln.

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