Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1994 beschlossen und heute ist jeder Bundesbürger, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, ein Mitglied der Pflegeversicherung.

Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung.


Es ist nicht viel, was Vater Staat dem Versicherten aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zukommen lässt.

Die Pflegeversicherung prüft generell vier Bereiche: Die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Eingruppierung richtet sich alleine nach der Zeit, die für die tägliche Pflege des Menschen aufgebracht werden muss.


Wer im Alter nicht verarmen will, sollte privat vorsorgen. Die gesetzliche Absicherung reicht nicht. Ein Platz im Pflegeheim kostet bis zu 3500 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung zahlt nur 1432 Euro, in Härtefällen 1688 Euro. Bei vielen Pflegebedürftigen müssen deshalb die Kinder einspringen. Andere sind auf Sozialhilfe angewiesen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke schließen.



Welche Möglichkeiten gibt es zur privaten Absicherung?

  • Pflegekostenversicherung
  • Hierbei erstattet der Versicherer die nachweislich entstandenen Pflegekosten. In der Regel bis zu einem vereinbarten Höchstsatz. Diese Variante setzt die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung voraus.
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Der Versicherer zahlt je nach Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I, II oder III) täglich den vorher vertraglich vereinbarten Tagessatz aus. Hat man einen zu niedrigen Tagessatz gewählt, trägt man die Differenz.
  • Pflegerentenversicherung
  • Der Versicherer zahlt im Pflegefall die vereinbarte Monatsrente aus, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe der Zahlung kann je nach Pflegestufe variieren.



Häufig gestellte Fragen


Wofür wird die Pflegeversicherung benutzt?

Die Pflegeversicherung trägt im Pflegefall einen Teil der häuslichen und stationären Pflege. Hierfür gilt: Pflegegeld bekommt jeder, der sich bei mindestens zwei Tätigkeiten am Tag, sei es Einkaufen oder Waschen, betätigt. Fremddienste können auch verrechnet werden. Jedoch hängt der Zuschuss vom Pflegegrad ab, den der medizinische Dienst festlegt. Hinzu kann noch ein zusätzliches Pflegegeld für die Betreuung von altersverwirrten Menschen gezahlt werden, die zu Hause versorgt werden.


Wer wird pflegeversichert?

  • ALLE Bürger und Bürgerinnen
  • Alle Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (in deren Pflegekasse)
  • Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (Wahl zwischen sozialer und privater Pflegekasse)
  • Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen

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