Private Rentenversicherung

Damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard und die finanzielle Unabhängigkeit beibehalten können, müssen Sie im Alter gut abgesichert sein. Nur durch die gesetzliche Rente wird das in Zukunft nicht möglich sein.

Der Grund dafür ist die Kombination aus dem System an sich und dem Geburtenrückgang. Das System der gesetzlichen Rente ist umlagen-finanziert aufgebaut. Das heißt, die heutigen Kinder werden mal die Renten von morgen bezahlen. Da es aber seit Jahrzenten immer weniger Kinder gibt, droht dieses System zu zerbrechen.

Absichern können Sie sich mit einer privaten Rentenversicherung. Die private Rentenversicherung hat in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert bekommen. Die derzeitige Absicherung und Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird in Zukunft durch weitere Sozialreformen gekürzt.

Die private Rentenversicherung ist weitestgehenst steuerbefreit.



Hier die gängisten Arten der privaten Rentenversicherung:


Aufgeschobene Rentenversicherung

  • Hier schließt der Versicherte einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit ab. Die Zahlung folgt als Einmalzahlung oder monatlich. Am Ende der Laufzeit fangen dann die Rentenzahlungen an.


Sofortbeginnende Rentenversicherung

  • Bei dieser Art der Rentenversicherung zahlt der Versicherte einen bestimmten Betrag als Einmalzahlung in die Rentenversicherung ein und die Rente wird dann sofort gezahlt.


Fondsgebundene Rentenversicherung

  • Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung werden die eingezahlten Beiträge, wie der Name es schon sagt, in Fonds investiert.



Häufig gestellte Fragen


Gibt es bei der privaten Rentenversicherung eine staatliche Förderung?

Die private Rentenversicherung wird nicht in dem Sinne gefördert wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. Ihr Vorteil liegt in der günstigeren Besteuerung in der Rentenbezugszeit und der flexiblen Gestaltung der Leistungen und der Beiträge.


Wie viel muss ich einzahlen?

Den Betrag bestimmen alleine Sie.


Was passiert im Todesfall mit den bereits eingezahlten Beträgen?

Der Betrag ist vollständig vererbbar, sofern bei Vertragsschluss auch für den Todesfall nach Rentenbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.


Wie hoch ist der garantierte Zins?

Durch den Garantiezins sind die Erträge festgelegt, den die Versicherer ihren Kunden jedes Jahr mindestens gutschreiben müssen. Derzeit liegt der garantierte Zinssatz bei 2,25%. Wer sich allerdings für Produkte mit Fonds entscheidet bekommt keine garantierten Zins.

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