
Geben Sie nicht aus Angst klein bei!
Wenn man im Recht ist und nicht klein beigeben möchte, macht man sich trotzdem zuerst Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits, Ein Verfahren kann enorme Kosten für Anwälte und Gutachter nach sich ziehen. Auch die eigentlichen Gerichtskosten sind natürlich hoch.
Das entstehende Kostenrisiko wird durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert. Belegt ist, wer ohne Kostenrisiko klagt, setzt seine Ansprüche leichter durch.
Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren einen immer bedeutenderen Stellenwert unter den Versicherungsarten eingenommen.
Dies liegt nicht zuletzt an den zunehmenden sozialen Auseinandersetzungen (z. B. Mietstreitigkeiten oder Arbeitsrecht)
Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 300.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:
Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Formen angeboten:
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Risikoausschlüsse?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit
Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind
Kann ich mir meinen Anwalt selbst wählen?
Es kann ein Anwalt frei gewählt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten aber auch einen Empfehlungsanwalt an.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich mich im Ausland befinde?
Ja, die Versicherung übernimmt auch die Kosten, wenn rechtliche Interessen außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden müssen, selbst wenn es sich bei den Parteien ausschließlich um deutsche Staatsbürger handelt.
Wie lange muss ich versichert sein, bis eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann?
Die Wartezeit von drei Monaten (§ 4, Abs. 1, letzter Satz) besteht für die Leistungsarten: