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Rechtsschutzversicherung

Geben Sie nicht aus Angst klein bei!


Wenn man im Recht ist und nicht klein beigeben möchte, macht man sich trotzdem zuerst Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits, Ein Verfahren kann enorme Kosten für Anwälte und Gutachter nach sich ziehen. Auch die eigentlichen Gerichtskosten sind natürlich hoch.

Das entstehende Kostenrisiko wird durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert. Belegt ist, wer ohne Kostenrisiko klagt, setzt seine Ansprüche leichter durch.


Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren einen immer bedeutenderen Stellenwert unter den Versicherungsarten eingenommen.

Dies liegt nicht zuletzt an den zunehmenden sozialen Auseinandersetzungen (z. B. Mietstreitigkeiten oder Arbeitsrecht)



Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 300.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:

  • Gerichtskosten, Behördenkosten
  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.
  • Reisekosten des Rechtsanwalts bei auswärtigem Beweistermin und des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht
  • Nebenklagekosten



Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Formen angeboten:

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Selbständige und Nichtselbstständige
  • Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige und Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Wohnungen



Häufig gestellte Fragen


Gibt es Risikoausschlüsse?

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit

Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben

Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind

  • Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden
  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes,
  • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt


Kann ich mir meinen Anwalt selbst wählen?

Es kann ein Anwalt frei gewählt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten aber auch einen Empfehlungsanwalt an.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich mich im Ausland befinde?

Ja, die Versicherung übernimmt auch die Kosten, wenn rechtliche Interessen außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden müssen, selbst wenn es sich bei den Parteien ausschließlich um deutsche Staatsbürger handelt.


Wie lange muss ich versichert sein, bis eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann?

Die Wartezeit von drei Monaten (§ 4, Abs. 1, letzter Satz) besteht für die Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasing-Verträgen über ein fabrikneues Kfz)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (auch für Opfer von Gewaltstraftaten)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Eine Wartezeit besteht in der Regel nicht, wenn sich der RS-Vertrag nahtlos an einen früheren RS-Vertrag anschließt.
  • Für die folgenden Leistungsarten gibt es keine Wartezeit:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (auch für Opfer von Gewaltstraftaten)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz (für Opfer von Gewaltstraftaten)
  • Daten-Rechtsschutz

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