Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der das Sparguthaben vollständig vor Pfändung geschützt ist.


Seit 2008 müssen die Sparer einer Riester-Rente 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, damit sie die volle staatliche Riesterförderung erhalten. Wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld bekommen, erhalten Sie für jedes Kind noch einmal eine Kinderzulage. Sie ist höher als die Grundzulage. Insofern werden Familien mit Kindern besonders gefördert.


Je nach Einkommenssituation ist eine zusätzliche steuerliche Förderung möglich.


Riester-Rente bekommt, wer durch seine berufliche Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt:

  • Angestellte / Arbeiter, Auszubildende
  • Wehr- oder Zivildienstleistende
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Selbstständige, die gesetzlich rentenversichert sind


Die maximale Förderung:

  • Pro Erwachsener: 154 Euro
  • Pro Kind vor 2008 geboren: 185 Euro
  • Pro Kind ab 01.01.2008: 300 Euro
  • Berufsstarter bis 25. Lebensjahr bekommen eine Extrazulage von 250 Euro




Häufig gestellte Fragen


Ist die Riester-Rente übertragbar auf Anghörige?

Bei Tod des bisherigen Versicherungsnehmers kommt das angesammelte Kapital der Riester Rente zur Auszahlung an die Hinterbliebenen (jedoch ohne die staatlichen Zulagen).


Was passiert bei Unterbrechung der Einzahlung?

Wenn Sie während eines laufenden Sparjahres unterbrechen, erhalten Sie unter Umständen nicht die volle staatliche Förderung, weil Ihr Jahresbeitrag evtl. den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Bereits erhaltene Zulagen müssen aber nicht zurückgezahlt werden.


Wer hat keinen Anspruch auf Riester-Rente?

  • alle Personen, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen
  • Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind
  • geringfügig Beschäftigte, die ihre Versicherungsfreiheit in Anspruch nehmen


Für Selbständige gibt es die Rürup Rente. Hier können die Anleger staatliche Förderung in Form einer Steuerersparnis erhalten.


Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Der Rentenbeginn kann individuell festgelegt werden, wenn er zwischen dem 60. und 67 Lebensjahr liegt. Grundsätzlich steht den Anlegern eine lebenslange Leibrente zu.

Mit Eintritt in das Rentenalter kann eine Teilauszahlung in Höhe von maximal 30 Prozent des angesparten Guthabens vereinbart werden. Der Rest erfolgt in einer monatlichen Rente

Alternativ zur Rente kann auch ein Auszahlungsplan vereinbart werden, der bis zum 85. Lebensjahr reicht, anschließend wird auch dann eine monatliche Leibrente gezahlt.


Was passiert, wenn sich mein Einkommen verändert?

Bei Erhöhung oder Minderung ihres Einkommens sollte diese Änderung der Versicherungsgesellschaft gemeldet und in den Riester-Beiträgen für das folgende Jahr mitberücksichtigt werden.

Ist dies nicht der Fall, könnten Ihnen staatliche Zulagen verloren gehen. Grund: Sie bekommen nur die vollen Zulagen, wenn Sie 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommen in den Riestervertrag einbezahlt haben.


Kann ich meinen Riester-Vertrag jederzeit kündigen?

Grundsätzlich ja. Allerdings sind hier, je nach Riester-Anbieter eventuell verschiedene Kündigungsfristen zu beachten.

Desweiteren müssen die staatlichen Zulagen zurückbezahlt werden, falls das Guthaben nicht unmittelbar in einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.

riestermarcw

© 2010 marc waldenmayr.de