Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist vom Prinzip her genauso aufgebaut wie die gesetzliche Rente: man erhält ein Leben lang ab dem Renteneintritt einen Betrag auf sein Konto überwiesen.

Gerade Selbstständige können die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben geltend machen. Für Arbeitnehmer, gerade wenn sie eine Familie mit vielen Kindern haben, ist die Riester-Rente die bessere Alternative.


Vorteile der Rürup-Rente:

  • hohe Steuerrückerstattungen
  • hohe Rentenzahlungen
  • pfändungssicher bei Insolvenz
  • Hartz IV sicher
  • nachgelagerte Besteuerung, also zu versteuern im Rentenalter (niedriger Steuersatz)
  • besonders vorteilhaft für Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende


Im Jahr 2010 können so 70% von einer Einzahlung zur Rueruprente in Höhe von 20.000 Euro, also 14.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden.




Häufig gestellte Fragen


Ist die Rürup-Rente vererbbar?

Die Rürup-Rente nicht vererbbar, sowie nicht übertragbar und beleihbar (kann also nicht als Sicherheit dienen).

Nur, wenn gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag ein Hinterbliebenenschutz mit eingebaut wird, haben auch die Erben was von der RürupRente.


Wieviel muss ich einzahlen?

Bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro jährlich können Sie einen Beitrag entsprechend Ihren Rentenwünschen wählen. Sie können entscheiden ob Sie einen regelmäßigen Beitrag oder eine Einmalzahlung wünschen.

Somit können Selbstständige in guten Geschäftsjahren hohe Beiträge einzahlen um ihre Steuerlast zu senken.


Wann kann ich die Rürup-Rente auszahlen lassen?

Der Rentenbeginn kann von Ihnen ab dem frühesten Beginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres gewählt werden.


Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen im Todesfall?

Grundsätzlich darf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine Leistung im Todesfall erfolgen. Sie können aber für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr einschließen, die als Hinterbliebenenrente an Ihren Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder ausgezahlt wird.

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