Tierhalter haften für ihre Schützlinge, so ist es gesetzlich geregelt.
Die Haftpflichtversicherer unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren.
Als Halter von gezähmten Haustieren bzw. Kleintieren wie Katzen, Hamster, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen ist man durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Als Halter von Hunden, Pferden, Ponys, Esel, Rinder etc. gilt dies nicht und man benötigt eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Die Tierhalterhaftpflicht deckt stets nur die Haftung für ein Tier ab - jeder Hund bzw. jedes Pferd etc. muss also einzeln versichert werden.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige,
welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Versicherungssumme sollte bei mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden liegen. Für kleinere Schäden kann ein Selbstbehalt vereinbart werden.
Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel, Bienen benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, falls die Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten sind diese Tiere durch die
Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen u.ä. werden gemäß Einzelvereinbarungen mit dem Versicherer geschützt.
Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja, Versicherungsschutz besteht in Deutschland und weltweit bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, z. B. 1 Jahr.
Gilt die Versicherung auch dann, wenn nicht ich das Tier beaufsichtigt habe, sondern ein Vertrauter?
Der Halter eines Tieres ist per Gesetz verpflichtet, bei Schäden durch ein privat gehaltenes Tier Schadenersatz zu leisten, auch dann, wenn die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde und den Halter selbst keine Schuld trifft.
In jedem Fall haftet die Person, die zum Zeitpunkt des Schadens für das Tier verantwortlich war – deshalb ist in guten Privathaftpflichtversicherung das Hüten fremder Tiere mit eingeschlossen.
