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Unfallversicherung

Als Unfall bezeichnet man „ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“


Unfälle ereignen sich jederzeit und überall und vor allem unverhofft. Und nicht selten sind es schwere Verletzungen, die weit reichende Folgen haben.


Damit das Unfallopfer zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Krankenhausaufenthalte, Folgeschäden, etc.) nicht auch noch finanzielle Benachteiligungen erfährt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Diese gilt für Unfälle auf der ganzen Welt rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und Freizeit und kann dem individuellen Bedarf des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Besonders gefährliche Tätigkeiten (z.B. Rennfahrten) werden von den Versicherungsgesellschaften ebenso wenig versichert, wie besonders gefährliche Berufe (Sprengmeister etc.).


Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.



Welche Leistungen lassen sich über eine Unfallversicherung absichern?


Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden.

Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.

Alle anderen, sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und in der Regel

weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.



Einige Beispielleistungen


Invaliditätsleistungen

Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist.

Voraussetzungen:

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein.

Dann wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfallleistung:

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung.)


Gliedertaxe

Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird.

Ein Beispiel:

Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro würde die Leistung 10 Prozent von 200.000 Euro, also 20.000 Euro betragen.



Des weitern gibt es u. a. noch folgende Leistungen:

Krankenhaustagegeld

Genesungsgeld

Krankentagegeld

Kosmetische Operationen

Übergangsleistung

Sofortleistungen bei Schwerstverletzten

Unfallrente


Generell sind bei der Beantragung von Versicherungsleistungen je nach Versicherungsgesellschaft Fristen einzuhalten, in der der Unfall gemeldet werden muss.

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