Ohne Wohngebäudeversicherung geht es nicht: Sei es zur Absicherung der eigenen Existenz oder der mit dem Haus verbundenen Finanzierung.
Der Versicherungsschutz für das Wohngebäude umfasst in der Standarddeckung die folgenden Gefahren:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm und Hagel.
Des Weiteren kann der Versicherungsschutz (Mehrprämie) individuell erweitert werden:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Einschluss von Nutzwärmeschäden
- Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen
- Wasserleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
- Elementarschaden, z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Diese Gefahrengruppen können jedoch einzeln oder in beliebiger Kombination versichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung ist nicht auf reine Wohngebäude beschränkt. Ebenfalls versicherbar sind Wohn- und Geschäftsgebäude.
Für Schäden am Hausrat tritt die Hausratversicherung ein.
Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Des Weiteren:
- Folgeschäden, z. B. der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, so dass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Ereignisses gedeckt.
- Nebenarbeiten
- Aufräumungs- und Abbruchkosten; Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- Mietausfall und Mietwert, bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, höchstens aber für 12 Monate
Häufig gestellte Fragen
Welche Schäden werden nicht versichert?
Elementarschäden:
- Schäden, die durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben etc. verursacht wurden. Es gibt Versicherer, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten bzw. durch eine Klausel in die Wohngebäude-Versicherung einschließen.
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt;
Gibt es Ausschlüsse bei der Feuerversicherung?
Ja. Folgende Ausschlüsse gelten:
- Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden
- Sengschäden, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind (dieser Ausschluss hat lediglich klarstellende Bedeutung)
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion sind