Seit Januar 2005 ist geregelt, wie viel gesetzliche Krankenversicherungen bei Zahnersatz zuzahlen. Fällt die Zahnarztrechnung höher aus als der befundbezogene Zuschuss, müssen die darüber liegenden Kosten selbst getragen werden. Bei Zahnersatz werden oft nur noch 50%-70% der anfallenden Kosten übernommen nur bei Regelversorgung, also meist unverblendete Metallzähne. Extras wie Inlays, verblendete Kronen, Implantate, die Patienten den auffälligen Amalgamfüllungen aus kosmetischen Gründen oft vorziehen, müssen Versicherte selbst bezahlen. Abhilfe schafft eine Zahnzusatzversicherung.
Die Tarife der einzelnen Anbieter unterscheiden sich oft sehr stark und die Höhe des Beitrages richtet sich auch maßgeblich nach dem Alter. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Versicherer und Tarif bis zu 100% Ihres Eigenanteils.
Generell müssen Sie jedoch davon ausgehen, dass bereits begonnene oder geplante Behandlungen nicht von der Zusatzversicherung getragen werden.
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel noch 42 Tage den Lohn fort. Danach ist es aber dann vorbei. Ab 1. Januar 2009 hat man keinen Anspruch auf Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung mehr. Man muss also selber vorsorgen, entweder über die gesetzliche Krankenkasse mit einem Wahltarif „Krankengeld“ oder über eine private Vorsorge.
Wer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, hat während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf ein vorher festgelegtes Krankentagegeld.
Die Höhe des Krankentagegelds kann vorher frei gewählt werden, allerdings darf es das jetzige Einkommen nicht überschreiten. Für Arbeitnehmer lohnt sich diese Zusatzversicherung ab der siebten Krankheitswoche.
Das Krankentagegeld wird für unbegrenzte Dauer gezahlt. Die Leistungspflicht endet erst mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Freiberufler und Selbstständige können die Krankentagegeldversicherung schon mit Leistungsbeginn ab dem 4. Tag abschließen. Lohnend kann es auch sein, das Tagegeld zu staffeln, also z.B. 150 Euro ab der vierten, 200 Euro ab der achten Woche.
Die Krankentagegeldversicherung muss nicht bei der Gesellschaft abgeschlossen sein, bei der man krankenversichert ist.
Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt kann es zu höheren Kosten kommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Behandlungskosten, aber in der Regel kommen meist noch ungeplante Ausgaben hinzu. Gesetzlich versicherte müssen bei einem Krankenhausaufenthalt pro Kalendertag 10 Euro bezahlen, maximal für 28 Tage. Die Versicherung zahlt das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Über dieses Geld können Sie frei verfügen, und damit beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung begleichen.
Die Höhe des Beitrages zu Krankenhaustagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherten, sowie natürlich nach der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Sie sind gesetzlich versichert und möchten aber die Vorteile eines Privatpatienten genießen?
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können Bausteine versichert werden, die von der gesetzlichen nur sehr gering oder gar nicht bezuschusst werden.
Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen variieren auch hier, somit werden Sie auch ambulant wie ein Privatpatient versorgt.
Ergänzungsversicherungen werden für verschiedene Bereiche wie ambulante und zahnärztliche Behandlung und stationäre Versorgung angeboten.
Weiterhin können bei einer Ergänzungsversicherung Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Brille und Kontaktlinsen, alternative Behandlungsmethoden, Medikamente, Kuren, Massagen und Physiotherapie in Anspruch genommen werden.
Die Beitragshöhe richtet sich verschiedenen individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen natürlich die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung.
Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder Operationen und Behandlungen, die die Gesetzliche Kasse nicht als Regelleistung auflistet, muss der Kassenpatient selbst bezahlen. Auch die Klinik kann in der Regel nicht mehr selbst bestimmt werden.
Für solche Wünsche tritt dann die stationäre Zusatzversicherung ein, mit der Sie Ihren Entscheidungsspielraum deutlich vergrößern.
Je nach Gesellschaft und Tarif gibt es verschiedene Zusatzleistungen.